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För­der­pro­gramm "Re­gio­nal­bud­get" öff­net viele Mög­lich­kei­ten

Eine neue Idee in der Seniorenarbeit realisieren, frischen Schwung in die Vereinsarbeit bringen, ein eigenes Umweltprojekt vor Ort umsetzen - Menschen und Ideen, die etwas voranbringen wollen, gibt es viele in der Region. Meistens endet die Planung bei der Frage des Geldes. 

Um innerhalb der Mitgliedsgemeinden der ILE Klosterwinkel entsprechende Ideen umsetzen zu können, stehen für das Jahr 2025 wieder Finanzmittel aus dem Finanzierungsinstrument. "Regionalbudget" zur Verfügung. Ab sofort kann mit der Beantragung zur Förderung von Kleinprojekten begonnen werden.

Bereits zum sechsten Mal bewirbt  sich die ILE Klosterwinkel beim Amt für Ländliche Entwicklung um diese Fördermöglichkeit. Unter der Prämisse einer Zusage kann die ILE im Jahr 2025 bis zu 75.000 € an Dritte zur Förderung von Kleinprojekten weitergeben, welche die Förderung der ländlichen Entwicklung vor Ort anstoßen. Dies kann auf unterschiedlichste Art erfolgen, z. B. im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, durch Umsetzung von angepassten Infrastrukturmaßnahmen, als kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung oder durch Aufwertung des Natur- und Lebensraumes vor Ort.

"Das Regionalbudget hat sich seit seinem Start vor zwei Jahren bis heute zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt", so Roßbachs Bürgermeister und Erster Vorsitzender der ILE Klosterwinkel, Ludwig Eder.

Die Rahmenbedingungen der Förderung sind sehr breit definiert und umfassen im weitesten Sinne die Entwicklung des Ländlichen Raumes. Dies kann beispielsweise im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, durch die Umsetzung von angepassten Infrastrukturmaßnahmen, kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung oder zur Aufwertung des Natur- und Lebensraumes vor Ort erfolgen. Seit der erstmaligen Durchführung des Förderprogramms im Jahr 2020 wurden in den Mitgliedsgemeinden über 80 Projekte gefördert. Das Themenspektrum reichte dabei von der Jugendarbeit über die Regionalgeschichte, die Digitalentwicklung oder Umwelterziehung bis hin zu Inklusionsprojekten und kleineren  Sanierungsmaßnahmen. Zu beachten ist, dass die Gesamtausgaben dieser Projekte 20.000 Euro nicht übersteigen und bis Ende September des jeweiligen Jahres vollständig umgesetzt und abgerechnet werden.

Wer kann sich für die Förderung bewerben? Antragsteller können neben Vereinen Stiftungen, sonstige Gruppierungen, aber auch am Gemeinwohl interessierte und engagierte Einzelpersonen sein.

Die Förderrunde für das Jahr 2025 ist gestartet. Ab sofort können bis zum 15. Januar 2025  Anträge eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf dieser Internetseite unter dem Abschnitt "Regionalbudget" zu finden.